Freitag, 30. Oktober 2015

Unterscheidung der Geister

Ein Jesuit erklärt die ignatianische Praxis der "Unterscheidung der Geister", von der in der Synode wiederholt gesprochen wurde. Hauptkriterium sei der geistliche Trost, der vom guten Geist kommt und die geistliche Trostlosigkeit, die vom bösen Geist kommt. Das klingt plausibel, ist es doch eine alte Erfahrung: Wenn man sich nach einer Entscheidung innerlich gut und erleichtert fühlt und wenn dieses Gefühlt anhält, dann war die Entscheidung richtig.

Nur bei der Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene soll diese Unterscheidung der Geister nicht gelten. Hier sei eine pastorale Unterscheidung der Situation erforderlich, nämlich ob jemand eine Ehe durch sein Verhalten zerstört hat oder ob jemand zu Unrecht verlassen worden sei. Was immer das auch heißen mag, welcher Außenstehende - sei er Priester, Bischof oder Papst - wird sich zutrauen, hier ein Urteil zu fällen?

Ihr Heuchler, ihr Wortklauber, ihr Orthodoxisten!

[Fundstelle]






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen