Montag, 20. Juni 2016

Unauflöslichkeit?

Kaum hat der Papst gesprochen und darauf hingewiesen, dass er den größten Teil der Ehen für ungültig hält (vgl. Blogeintrag vom 17. Juni), melden sich Bischöfe zu Wort, so zum Beispiel Bischof Schick.

Man solle nicht übereilt heiraten, meint der Kirchenmann in Übereinstimmung mit dem Papst, eine Schwangerschaft allein sei kein Grund, sich auf eine Ehe einzulassen. Sehr viel mehr hat er nicht zu sagen. Fundstelle Sorry, das ist gut gemeint, wirkt aber reichlich unbeholfen.

Dabei gäbe es hier sehr viel zu sagen, Hans Küng etwa hat sich kompetent und unmissverständlich geäußert:

Die Schrift kennt keine Unauflöslichkeit der Ehe, sagt er. Erst seit Augustinus gelte das Postulat der Unauflöslichkeit. Barmherzigkeit dürfe nicht zur späteren Milderung einer unbarmherzigen Sakramentenpraxis degenerieren. Eine Lösung sei nur akzeptabel, wenn aus ihrem Kern das Gift der Demütigung verschwindet.

Jesus habe nicht einen Gesetzespragraphen ausgesprochen, sondern ein Zielgebot formuliert.

"Angesichts der heutigen Not von Millionen Menschen in aller Welt, die, obwohl Kirchenmitglieder, am sakramentalen Leben nicht teilnehmen können, hilft es wenig, ein römisches Dokument nach dem anderen zu zitieren, ohne aber die entscheidende Frage überzeugend zu beantworten, warum gerade für dieses Versagen eine Vergebung nicht möglich sein soll."

[Hans Küng. Sieben Päpste. S. 343 ff]

Sehr einfach hat es sich hingegen der Chefideologe des Vatikans, Müller, gemacht, der auf die Frage nach dem Kommunionempfang für wiederverheirate Geschiedene nur die zynische Äußerung parat hatte: Verpflichtend sei nur der Gottesdienstbesuch, nicht aber der Kommunionempfang.








                                   

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