Freitag, 10. Juni 2016

Ehe und Familie?

Ein Mann und eine Frau wollen heiraten. Er ist verwitwet, sie ist geschieden. Eine "kirchliche" Eheschließung ist also ausgeschlossen. 

Beide sind gläubige Kirchenmitglieder. Sie haben den Wunsch, nach der standesamtlichen Trauung zusammen mit ihren zwanzig geladenen Gästen in der nahe gelegenen Pfarrkirche eine kurze Besinnung zu halten, ein paar persönliche Segenswünsche sollen u.a. vorgetragen werden. Die Mitwirkung eines Geistlichen ist nicht geplant.

Ein Vorgespräch mit dem Stadtpfarrer ist wenig erfreulich: Alles was in irgendeiner Weise nach kirchlicher Trauung aussieht, sei in dem genannten Fall in der Kirche nicht möglich. Klar, denn durch die Heirat werden sie beide exkommuniziert. Die Exkommunikation wird von niemand ausgesprochen, sondern sie exkommunizieren sich schlichtweg selbst. So geht die Perfidie des Kirchenrechts. Ob der Pfarrer schon was vom Jahr der Barmherzigkeit gehört hat? Vielleicht. Aber das Kirchenrecht geht allemal vor.

Dabei ist "Ehe und Familie" momentan das große Thema des Papstes, zwei Bischofssynoden haben dazu stattgefunden, Das Ergebnis wurde unter dem Titel "Amoris Laetitia" veröffentlicht.

Amoris laetitia, die Freude der Liebe? Ja, aber nur für jene, die genau in die dogmatische Struktur hineinpassen. 

Der Regensburger Bischof Voderholzer unterstütze eine Bürgerinitiative "Vater, Mutter und Kind", die die Begriffe Ehe und Familie im europäischen Recht schützen will, heißt es auf katholisch.de, dem offiziösen Internetportal des deutschen Katholizismus. Er sehe darin eine gute Möglichkeit, zentrale Aspekte des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" rechtlich durchzusetzen.

Aha. Durchsetzen will man. Wieder einmal. Und zwar eine kirchliche Doktrin. Nein, meine Herren, so geht das heute nicht mehr, die geistliche Oberherrschaft ist vorbei. Aus und vorbei.











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